BerthavonSuttner

Der Dithmarscher Pastor und Schriftsteller Gustav Frenssen (1863-1945), feierte im Kaiserreich als Vertreter der „Heimatkunst“ literarische Erfolge („Jörn Uhl“ (1901)) und zählte 1912 zu den aussichtsreichsten Kandidaten für den Literaturnobelpreis. Schon früh sind in seinen Aufzeichnungen jedoch radikale Ideen der Eugenik und Euthanasie festzustellen, die er ab Mitte der 1920er Jahre öffentlich kundtat („Möwen und Mäuse“ (1927)). Im Nationalsozialismus als „Vorkämpfer“ gefeiert biederte sich Frenssen den Machthabern an, vergötterte Adolf Hitler und rechtfertigte Krieg und Massenmorde. Im März und April 2014 beschlossen die Städte Heide und Brunsbüttel die Umbenennung der nach Gustav Frenssen benannten Straßen. Dieser Blog dokumentiert und kommentiert Frenssens menschenverachtendes Gedankengut und die öffentliche Diskussion über seine Person.

(Bild rechts: Gustav Frenssen - Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-S42619 über wikipedia.de)

Donnerstag, 27. März 2014

DLZ druckt Rüge ab (25.03.2014)

Die Dithmarscher Landeszeitung ist am Dienstag ihrer Pflicht nachgekommen, die ihr vom Presserat erteilte öffentliche Rüge in ihrer Zeitung abzudrucken. Ob sie diese Pflicht auch den Grundsätzen des Pressekodex gemäß erfüllt hat, wird vielleicht aber nochmals geprüft werden.
Die Zeitung hatte laut uns vorliegender Korrespondenz mit dem Presserat auch bei nochmaliger Prüfung der Sache nicht nachvollziehen können, warum etwa die aufgestellten wahrheitswidrigen Behauptungen über die angeblich unaufgearbeitete Nazi-Kollaboration der evangelischen Kirche oder die behauptete Zustimmung der Zionisten zu den Nürnberger Rassegesetzen, bzw. die Verharmlosung von Antisemitismus und Euthanasie, Verstöße gegen den Pressekodex darstellten.
Der Leser der DLZ erfährt im Rügenabdruck jedenfalls etwas anderes. Schon die Übersschrift ("Presserat kritisiert Leserbrief") belässt die verantwortliche Redaktion merkwürdig unberührt von der Sache. Die Zeitung scheint sich weiter wohl für unschuldig zu halten, denn so heißt es im Rügenabdruck fälschlich, dass:

"ein Leserbrief" veröffentlicht worden sei, "der [...] die publizistischen Grundsätze nicht ausreichend beachtet hat."

Fakt ist aber, dass nicht der Leserbrief, sondern die Redaktion gerügt worden ist, ihrer Pflicht zur sorgfältigen Prüfung auch von Leserbriefen nicht nachgekommen zu sein. So liest es sich schließlich in der Begründung des Presserats:

"Bei der Veröffentlichung des Leserbriefes hat die Redaktion die Publizistischen Grundsätze nicht ausreichend beachtet.
(Begründung des Presserats, schriftliche Korrepondenz mit dem Beschwerdeführer vom 20.03.2014)

Entsprechend verschlossen hält man sich über die Hintergründe und Begründung der Rüge. Hier der vollständige Text (DLZ vom 25.03.2014 (unter: Heider Anzeiger):

 

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