BerthavonSuttner

Der Dithmarscher Pastor und Schriftsteller Gustav Frenssen (1863-1945), feierte im Kaiserreich als Vertreter der „Heimatkunst“ literarische Erfolge („Jörn Uhl“ (1901)) und zählte 1912 zu den aussichtsreichsten Kandidaten für den Literaturnobelpreis. Schon früh sind in seinen Aufzeichnungen jedoch radikale Ideen der Eugenik und Euthanasie festzustellen, die er ab Mitte der 1920er Jahre öffentlich kundtat („Möwen und Mäuse“ (1927)). Im Nationalsozialismus als „Vorkämpfer“ gefeiert biederte sich Frenssen den Machthabern an, vergötterte Adolf Hitler und rechtfertigte Krieg und Massenmorde. Im März und April 2014 beschlossen die Städte Heide und Brunsbüttel die Umbenennung der nach Gustav Frenssen benannten Straßen. Dieser Blog dokumentiert und kommentiert Frenssens menschenverachtendes Gedankengut und die öffentliche Diskussion über seine Person.

(Bild rechts: Gustav Frenssen - Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-S42619 über wikipedia.de)

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Donnerstag, 6. Februar 2014

Erörterung des Gymnasiums Heide-Ost (2013) online

Die von einer Abiturklasse des Gymnasiums Heide-Ost im Rahmen eines Projektes verfasste Erörterung zum Politikum Gustav Frenssen ist jetzt hier online zu finden:

http://www.gymnasium-heide-ost.de/CMS/index.php?option=com_content&task=view&id=1293&Itemid=334

Als Betreiber dieses Blogs, der sich bemüht, über Gustav Frenssen und seine politischen Anschauungen ausführlich, v. a. mit wörtlichen Zitaten aus seinen Büchern zu informieren, möchte ich ein paar Dinge anmerken, da der veröffentlichte Text der Schüler leider teils ergänzungs- und korrekturbedürftig ist. Dazu folgendes (weitergehenden Informationen sind als Hyperlinks angegeben):
  1. Als Sekundärliteratur wurde die Dissertation von Dr. Andreas Crystall benutzt. Schade ist, dass die als Primärquellen angegebenen Schriften Gustav Frenssens daher weniger gründlich gelesen worden zu sein scheinen, da viele durchaus bemerkenswerte Belegstellen in den Schriften nicht genannt werden (siehe unten). Hieraus erklärt sich auch, weshalb so sehr auf das „Antichristliche“ bei Frenssen, seine Kritik an der Kirche etc. angehoben wird, da das Verhältnis zur Kirche Thema der Arbeit des Propstes war.
  2. Gravierend ist in diesem Zusammengang dann, dass an keiner Stelle auf jene Aussagen Frenssens verwiesen wird, die schärfste Kritik verdienten: Seine Forderung eines Massenmordes an Geistig- und körperlich Behinderten, „Diebe[n], Arbeitsunwillige[n], Herumstreicher[n], Volksfeinden[n] aus krankem Willen oder um Geld“ („Lebenskunde“ (1942), S. 53). So bereitet es Unbehagen, wenn es in der Erörterung zum Inhalt der „Lebenskunde“ heißt, es ginge um „Diskriminierungen gegen Behinderte und Menschen, die ins Kloster eintreten.“ Das Wort „Euthanasie“ fällt in „Absatz 2“, in dem es gerade um die dafür relevanten Schriften geht, nicht ein einziges Mal.
  3. Leider werden die besprochenen Inhalte der Frenssen-Bücher zudem chronologisch nicht korrekt eingeordnet, sondern ein Durcheinander hinsichtlich der Entwicklung seiner politischen Ansichten verursacht: So werden in „Absatz 1“ (Seite 3 und 4) die Bücher „Möwen und Mäuse“ (veröffentlicht 1927, nicht 1928) und der „Lebensbericht“ (1940) gemeinsam besprochen, obwohl der Inhalt von „Möwen und Mäuse“ (Frenssens Notizen der Jahre 1906 bis 1920) z.T. mehr als drei Jahrzehnte vor der Endredaktion des „Lebensberichtes“ liegen, ohne das dies deutlich gemacht wird.
    Gleiches gilt in „Absatz 2“ (Seite 5 und 6) für „Vorland“, bzw. das darin enthaltene „Tagebuch von 2023“. „Vorland“ erschien als dritter Band der „Grübeleien“ zwar erst 1937, enthält aber die Notizen der Jahre 1920 bis 1935. Das „Tagebuch von 2023“ darin stammt schon aus dem Jahr 1923. Es ist also gerade kein Zeugnis für Frenssens nach 1933 eingetretene „drastische Wandlung“, sondern für sein weit vor 1933 vorgebildetes Weltbild und seine Forderung nach der Tötung „Wertloser“, bzw. Einweisung zu lebenslangem Zwangslager.
  4. In „Absatz 3“ (Seite 7 und 8) finden sich zudem folgende Aussagen: 
    „Gustav Frenssen beschäftigte sich vor 1933 nicht mit der Judenbekämpfung, auch in seinen frühen Werken sind keinerlei antisemitische Äußerungen zu finden. Er hatte sogar jüdische Freunde. Die Anschauung des NS-Regimes war dem Schriftsteller nicht im vollen Ausmaße bewusst. Daher ist es falsch, ihn als Nationalsozialisten zu denunzieren.“
    Diese Aussagen sind teils falsch, bzw. ihre Wertung unverständlich: Wie er in seinem „Lebensbericht“ (1940) zu Protokoll gibt, sei er „von 1923 an […] langsam“ ein Antisemit geworden (S. 277) und dies gerade, obwohl die Juden, die er persönlich kannte „gute und hilfreiche Menschen“ gewesen seien (ebd.). 
    Frühe Äußerungen aus den Jahren 1906-1920 in „Möwen und Mäuse“ (1927), S. 58-59, und 223; und „Vorland“ (1937), S. 155, zeigen seine Ablehnung von Juden und Judentum als „widerdeutscher“, „fremder“ „Rasse“. 
     Frenssen hat die Kernziele des Nationalsozialismus („Ausmerzung“ des jüdischen „Einflusses“ in Deutschland („Der Weg unseres Volkes“ (1938), S. 232f., „Lebensbericht“ (1940), S. 275-276); „Recht oder Unrecht“ (1940), S. 8-10), Schaffung einer „gesunden, germanischen Volksgemeinschaft“ durch Euthanasie, Eugenik und Rassegesetze („Lebenskunde“ (1942), S. 52-53, 91), durch Krieg zu erzielende Lebensraumpolitik („Recht oder Unrecht“ (1940), S. 11-13; „Lebenskunde“ (1942), S. 92-93), Diktatur und Führerprinzip („Recht oder Unrecht“, S. 52-55; „Lebenskunde“ (1942), S. 99-100)) in seinen Schriften gebilligt und propagiert. Wenn ihm dann der Nationalsozialismus nicht „im vollen Ausmaße“ bewusst gewesen sein soll, wem dann?

Mittwoch, 15. Januar 2014

„… die Bücher der Brüder Mann und ihres Judengefolges“ - literarischer Rassismus bei Gustav Frenssen

Die Brüder Heinrich und Thomas Mann nehmen ab Ende der 1920er Jahre in den Schriften Gustav Frenssens die Rolle von Antipoden seines „germanischen“ Werkes ein. Für Frenssen sind sie Symbolfiguren einer „jüdisch-romanischen Herrschaft“ auf kulturellem, wie auf allen anderen Gebieten der deutschen Gesellschaft, die sich nach der Niederlage im 1. Weltkrieg etabliert habe. Die Ehrung Thomas Manns mit dem Nobelpreis sei Teil einer Verschwörung der europaweit agierenden „jüdischen Presse“, durch welche Autoren „germanischer Art“ unterdrückt würden. Für Frenssen war dies eine willkommene Erklärung der sinkenden Absatzzahlen seiner Bücher, die ihm auch sein Verleger Müller-Grote in Briefen „bestätigte“.
Der Literaturnobelpreis an Thomas Mann im Jahre 1929 wird in Frenssens Veröffentlichungen bis zu seinem Lebensende 1945 zu einer letzten Bestätigung seines rassistisch-antisemitischen Weltbildes. Auch seine persönliche Verletzung, wie er sie im entsprechenden Kapitel des „Lebensbericht“ nur schwer verbergen kann, wird zur Grundlage einer kühlen und ausnahmslosen Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gleichschaltung und Diktatur, der Verfolgung und Vertreibung der Juden und Andersdenkender als gerechte Wege zur Beseitigung „widerdeutscher“ Einflüsse, bis hin zum Massenmord.

Eine von Frenssen auf das Jahr 1931 datierte Notiz in seinem 1938 erschienenen dritten Band der „Grübeleien“ (Vorland) lässt bereits jenen Affekt erkennen. Hier wird die antisemitische Vorstellungswelt einer „jüdischen Weltverschwörung“, die die Verleihung des Literaturnobelpreis kontrolliert, deutlich, denn Frenssen zitiert Sinclair Lewis, der den Preis 1930 erhielt:
„Man muß den Juden klaren Beweis liefern, daß man ihr Freund ist. In seinem „Sam Dods- / worthy“ nennt er [= Sinclair Lewis] also, als die vier großen deutschen Zeitgenossen, drei Juden, dazu Thomas Mann, der, da er sein Kunstgefühl von seiner Mutter hat, die eine Romanin gewesen war, in deutscher Sprache romanische Kunst schafft und den Juden darum besonders nahe steht. […] Im germanischen Volk von siebzig Millionen sind lauter Nichtdeutsche, Fremde, die einzigen großen Namen!! So muß man es machen! Nun ist er, kraft der jüdische Presse, die Europa beherrscht, von Wien bis Stockholm der größte amerikanische Schriftsteller.“ (S. 192-193)
Das Motiv einer jüdisch(-romanischen) Verschwörungslegende im Kulturbetrieb ist der Weg auf dem Frenssen bis zum Ende seines Lebens bleiben wird. Dass der „jüdische Einfluss“ eine europäische Dimension habe und auch andere Völker (Schweden) betreffe, führt er wenig später, in „Recht oder Unrecht - Mein Land!“ (1940), nochmals aus. Nachdem er die Verfolgung und Vertreibung vieler jüdischer Mitbürger, „die einmal Gäste waren in Germanien“, zuvor als „göttliche Gerechtigkeit“ bezeichnet hatte, schreibt er:
„Die städtische Masse in diesen vier Völkern [gemeint sind die Schweiz, Holland, Norwegen und Schweden] [hatte] sich von Deutschland abgewandt […] und damit auch vom germanischen Wesen. Wohin? Wohin wandte sie sich? Nach Juda, nach Juda! Zu dem vaterlandlosen und heimatlosen, fremdblütigen, fernen, fernen Volk! Ah, diese feine, spielende (mit allem spielende), schillernde, jüdische Kunst! In ihren Buchläden stehn immer, noch heute, nachdem doch Klarheit geschaffen, als deutsche Kunst … als deutsche Kunst! … die Bücher der Brüder Mann und die Bücher ihres Judengefolges. Die Brüder Mann haben Geist und Seele nicht von ihrem germanischen Vater, sondern von ihrer spanischen Mutter, und sind dem deutschen Wesen fremd und fern. Jedes der großen Menschenworte: Frömmigkeit, Freiheit, Gerechtigkeit, Sitte, Bildung bedeutet allen diesen anderes als uns Germanen. Es sind fremde Menschen; sie haben mit / germanischem Wesen nichts mehr zu tun, als daß sie einmal Gäste waren in Germanien und sich germanischer Sprache bedienten.“ (Seite 45-46).
Mit der „Klarheit“, die geschaffen worden sei, bezieht sich Frenssen auf die Bücherverbrennungen (Berlin, 10. Mai 1933, „Wider den undeutschen Geist!“), bzw. andere nationalsozialistische Maßnahmen wie Berufsverbote für jüdische Akademiker, den Ausschluß Heinrich Manns und anderer aus der Preußischen Akademie der Künste (1933), die Aberkennung der Ehrendoktorwürde von Thomas Mann und dessen Ausbürgerung (1936).
Gustav Frenssen gibt keine konkrete Beschreibung davon, wie „germanische“, „romanische“ oder „jüdische“ Kunst in der Literatur aussähe. Eben jenes hatte Frenssens Dithmarscher Zeitgenosse und ehemaliger Mitschüler Adolf Bartels (1862-1945) schon im Kaiserreich versucht festzustellen. Dieser gab in seiner 1901 veröffentlichten "Geschichte der deutschen Literatur", die bis 1941 immer wieder ergänzt wurde und in insgesamt 17 Auflagen erschien, unter anderem so „wissenschaftliche“ Urteile ab wie: „Ein echter jüdischer Frechling“ (über Kurt Tucholsky) oder „riesig sind […] Eitelkeit und Unverfrorenheit“ (über Heinrich Heine).
Dass Frenssen nicht umhin kann doch einzuräumen, dass der „Halb-Spanier“ Thomas Mann, den man eigentlich höchstens einen „Viertel-Portugiesen“ hätte nennen können, doch „so viel ein deutscher Geist romanische Art und Kunst mitempfinden kann, ein starker Künstler“ sei („Lebensbericht“, S. 258), ist eine andere Pointe.
Zuletzt führte er besonders in seinem „Lebensbericht“ von 1940 ab Seite 256 auf vielen Seiten nochmals die von ihm als „Schande“ und „Demütigung“ gewertete Zeit der Weimarer Republik aus. Häufigst genannt sind auch hier wieder die Brüder Mann. In Abschnitt 64 seines „Lebensberichtes“ lässt er sich noch einmal über den Nobelpreis aus. Seine persönliche Verbitterung wird deutlich, wenn er in Verschwörung witternder Manier Gründe auszumachen versucht, weshalb er den Preis nie erhalten habe:
Da sind die Mitglieder der schwedischen Akademie, die „Gelehrte irgendeiner andern Wissenschaft [sind], die […] der schönen Literatur fernstehen“ und sich daher auf „Fachgelehrte“ stützen würden. So seien sie dem „seit etwa 1890“ den „germanischen (nordischen) Begriff der Kunst […] überflute[nden]“, „romanisch-jüdische[n] Kunstgefühl“ ausgeliefert gewesen (S. 292).
Frenssen ist sich sicher, dass „das schwedische Volk [.] sich […] in seinem gesamten geistigen, wie seinem Kunsturteil, von Leuten volksfremden Gefühls leiten“ ließ (S. 294). Nur so erklärte er sich, habe es dazu kommen können, dass die Akademie „in ihrem Urteil fehlgriff“ und sie so „in ziemlichem Grade das Volk, dem der Gekrönte angehörte“ „schädigte“ (S. 293).
Er bedauert es, dass „die Namen derer, die […] vielleicht gar ein oder einige Male fast die Mehrheit der Stimmen hatten, durchaus verschwiegen werden“ und scheint sich zu jenen zu zählen, die einer solchen „Demütigung“ ausgesetzt waren (S. 294).
Frenssen meint schließlich auch genau zu wissen, dass dies nicht im Sinne Alfred Nobels gewesen sein könne:
„Er wollte, als ein germanischer Mensch, daß mit seinem Namen und Geld Werke geehrt würden, welche die Menschenseele ehrten und durch solches Ehren erhöhten. Er wollte daß Werke Heidenstamms, Lagerlöfs, Hamsuns, der Undset, Hauptmanns, Thomas Hardys, Rollands geehrt würden, aber Werke Frances, Manns, Lewis, Pirandellos ausgeschlossen waren. Das war der aus seinem germanischen Herzen und ästhetischen Gefühl stammende, sittliche germanische Wille des Stifters“ (S. 293).
Es ist seltsam, weshalb in Frenssens Liste gelobter skandinavischer, deutscher und englischer Nobelpreisträger auch der linksorientierte französische Intellektuelle Romain Rolland auftaucht, der nach 1933 in Deutschland zu den verbotenen Autoren gehörte. Eigentlich ist die kleinlaute Schutzbehauptung eines Enttäuschten, dass der „Germane“ Nobel doch dem „Germanen“ Frenssen seinen Preis gegönnt hätte, kaum der Rede wert, wäre sie als prinzipiell rassistische Kategorisierung nicht alles andere als harmlos. Was für Frenssen unter einem „germanischen Menschen“ zu verstehen ist, und was für diesen das sogenannte „Wahrgutschöne“ sei, erläutert er nur wenig später in der „Lebenskunde“ (1942):
„Die aber, die unheilbar sind und so schwer krank, daß ihr Leben für sie selbst kein Menschenleben mehr ist, die auch in der Gemeinschaft der Menschen nicht mehr mitleben können, Mensch mit Mensch, sollen nach germanischem Gefühl für das Wahrem mit ihrer eigenen Billigung oder nach dem Willen der Gemeinschaft ausgelöscht werden. […] Solche Kranke sind die völlig verkrüppelten Neugeborenen, die unheilbaren Idioten, die unheilbaren Irren. Ferner die gebornen Mörder, Rohlinge (Gewalttäter), Einbrecher, Diebe, Arbeitsunwillige, Herumstreicher, Volksfeinde aus krankem Willen oder um Geld. / […] Es ist dem germanischen Gewissen unwahr und unrecht, sie weiterhin die Volksgemeinschaft schädigen zu lassen, wahr und recht, sie auszulöschen.“ (S. 53-54)
Für die Brüder Heinrich und Thomas Mann selbst, ihre Kinder nach Nürnberger Rassegesetzen „Halb-Juden“, die jüdischen Mitbürger, Sinti und Roma und andere gelte nach einer anderen Stelle: „Unedles Fremdblut und Mischblut, das, weiter gesät, ein Volk erniedrigt, soll ausgeschieden sein“. (S. 91). Wie nahe dabei die Adjektive „unedel“ und „fremd“, den Beiwörtern „krank“ und „unheilbar“ sind, ist spätestens im selben Jahr (1942) endgültig sichtbar, als die „Endlösung“ anläuft. Der Griff in die Schublade rassistischer Kategorien, Klischees und Karikaturen sollte am Ende für Millionen tödlich werden.

„Wenn er stürbe, wäre ein Wertloser weniger.“ - Frenssens „Tagebuch der Amtmannschaft Wittschild“ (1923)

Im dritten Band der „Grübeleien“ (Vorland), der Frenssens Notizen der Jahre 1920-1935 enthält, findet sich ein fiktives Tagebuch aus dem Jahr 2023. Frenssen führt den Leser folgendermaßen darin ein:
„Da ich immer noch nicht erkannte, wozu zwei Millionen junge Deutsche gefallen sind [Anm.: im 1. Weltkrieg], und wieder weggeführt wurde, und im Träumen in Jahre, die noch nicht sind, sah ich den Amtmann, wie er an seinem Tisch saß und schrieb. Und er schrieb:“ (S. 49)
In dieser Notiz, die das längste Stück in „Vorland“ ist (S. 49-70), zeichnet Gustav Frenssen eine für uns erschreckende Vision eines Deutschlands in hundert Jahren, das von staatlichen Zwangsmaßnahmen von Euthanasie und Eugenik bestimmt ist, mit Massenmord und Menschenzucht. Zehn Jahre vor Beginn der nationalsozialistischen Diktatur und vermutlich auch einige Jahre bevor Frenssen überhaupt in der damaligen Splitterpartei der NSDAP und Adolf Hitler die Verwirklicher seiner rassistisch-biologistischen Visionen erkennen würde, zeichnet er hier unabhängig vom späteren Gang der Geschichte das Bild einer Gesellschaft, die streng nach dem „göttlichen, biologischen Gesetz“ geordnet sein solle. Hier sehen wir schon im Jahre 1923 bei Frenssen jene Ideologie, die er 1942, nun vor dem Hintergrund der real begonnenen Vernichtung von „lebensunwerten Leben“, nochmals in einem Werk („Lebenskunde“) kundtat.
Die hier folgenden Fallbeispiele (A bis H), die er im „Tagebuch“ bringt, beschränken sich auf den Bereich der Aussagen zu Euthanasie und Eugenik. Frenssen lässt in dem Abschnitt aber den Amtmann auch das Schulwesen (starke und frühe Differenzierung nach den Erbanlagen der Kinder; kürzer Schul-, Lehr- und Universitätszeit, damit spätestens mit 22 Jahren das „zeugen und gebären“ beginnen kann; „Dem ganzen Schulwesen liegt die angeborene germanische Frömmigkeit zugrunde.“ (s. Seite 53-56 (12. Januar)), das Rechtswesen (scharfe, schnelle Urteile nicht aufgrund von Paragraphen, sondern nach „Ehre und Billigkeit“ durch einen „ernsten, lebenswahren Mann“; auch über sog. „sittliche Scheusäligkeiten“ (s. S. 62ff.)) und die Religion vorstellen („15. April: Frühlings- und Ostertag“ (s. S. 67-70)).
[A]
„3. Januar. Heute ist der neugeborene Sohn des Bauern Tees im Krankenhaus in Meldorf, nach gemeinsamem Beschluß des Kreisrichters, des Kreisarztes, des Vaters und meiner, vom Leben zum Tode gebracht, da er, wie die Kopfform erwies, am Gehirn ein Krüppel war.“ (S. 49)
[B]
„11. Januar. Heute habe ich der dreißigjährigen ledigen Lisa Beer aus der Sippe der Wennemannen, die als biologisch wertvoll in den Listen steht, vom Richter und Kreisarzt den Befehl überbracht, noch in diesem Jahr ihr erstes Kind zu gebären und in den nächsten fünf Jahren weiteren zwei Kindern das Leben zu geben, widrigenfalls sie vorläufig auf ein Jahr zu dem harten Dienst im Arbeitslager in T. eingeliefert würde. […] Als ich fragte, ob sie keine Gelegenheit hätte zu heiraten, gab sie zu, daß sie die wohl gehabt hätte; aber nicht mit einem Mann, den sie liebte. […] Sie wird also Kinder haben. […] Nach dem Vater ihrer Kinder, wenn sie ihn nicht selber kund gibt, wird sie nicht gefragt werden.“ (S. 51)

[C]
„1. Februar. […] Indem ich in den alten Tagebüchern der Amtsmannschaft blättere, finde ich die Eintragung des ersten Vorgängers 1923, das ist vor genau hundert Jahren: „Als ich das Amt übernahm, war es schon seit fünfzig Jahren Brauch […], daß die geistig Hellen und Verantwortlichen mit den Geburten zurückhielten und bei weitem nur die dumpfen und wirtschaftlich Verantwortungslosen sich vermehrten.“ / […] Nun ist alles anders: In meiner Amtsmannschaft sind in drei Geschlechterfolgen sieben Blutlinien, die seit drei oder vier Generationen nur eine Last für die Gemeinschaft waren, durch Unfruchtbarmachung ausgelöscht, ebenso viele Wertarme in ihrer Zahl beschränkt. / […] So wie der Staat von jeher verlangt hat, daß die Menschen, wenn es nötig, für ihn starben, so verlangt er jetzt endlich auch, daß sie für ihn erzeugen und gebären. […] Die Unsozialen, aber im übrigen Wertvollen, werden durch harte Strafen auf den Schwung gebracht. Die Kinder, die nun in den Dorfstraßen spielen […] sind gesund, und wenn nicht alle hell, so doch alle ernst und gutwillig.“ (S. 57-59)

[D]
„28. Februar. Gestern der Oberrichter in meinem Amtshause zum Großgericht. / […]
Zuerst wurde, in einer Geheimsitzung mit dem Amtsarzt, über einen vierzehnjährigen Jungen verhandelt, der von Kind an am liebsten von „Gurgel abschneiden“ redete und vor eini- / gen Wochen eine Spielkameradin zu vergewaltigen und zu erdrosseln versucht hat. Da nach allen Erfahrungen anzunehmen ist, daß er, geschlechtsreif geworden, auch vielleicht sein krankes Erbe fortpflanzen wird, wird erwogen, ob er ausgelöscht werden soll. Er wird entmannt werden und kommt in Schutzhaft.“ (S. 59-61)
[E]
„Danach wurde verhandelt über den dreiundzwanzigjährigen ledigen gewohnheitsmäßigen Herumtreiber Tees Tamm. Das Urteil schwankte zwischen Tod und lebenslänglicher Zwangsarbeit. […] Jetzt wird so ein Mensch entweder ausgelöscht oder, falls er zur Arbeit brauchbar ist, lebenslänglich in Zwangsarbeit getan. In der ersten Zeit, vor achtzig Jahren [fiktiv: 1943] wurden sehr viele ausgelöscht. […] Auch in dem gestrigen Fall wurde auf Entmannung und lebenslängliche Zwangsarbeit erkannt.“ (S. 62)

[F]
„7. März. […]
Die Sechzigjährige Anna Bande, welche die unheilbare Krankheit, die sie befallen hat nicht mehr ertragen / kann und will, hat nach dem Beschluß, dem er Kreisarzt, der Adelsmann und ich beiwohnten, im Krankenhaus Gift bekommen, das ihr Leben geendet hat. Der fünfzigjährige Lehrer Thade, der an erblicher und unheilbarer Schwermut leidet und dieselbe Bitte geäußert hat, wird sicher auch erhört werden.“ (S. 65-66)
[G]
„Am selben Tag. Da ich in den Itzehoer Nachrichten blättere, die vor hundert Jahren erschienen sind, lese ich in einer Nummer die Überschrift: „Gesteigerte Nachfrage nach holsteinischen Hengsten“. Damals gab es, unbegreiflicherweise, nur für Vieh und Korn Zucht und Zuchtverordnungen. Heute erzählt mir der Kreisarzt, daß drei junge Leute, Schleswiger, von guter Rasse, dem Zustand eines kleinen Dorfes in ….., aus dem zur Zeit infolge Inzucht drei Idioten und vier Irre am Leben sind, ein Ende machen sollen.“ (S. 66)

[H]
„10 März. […] Der junge Dammer, der wegen wiederholten Betruges – er betrügt aus angeborner Sucht und Arbeitsscheu – im Zwangsdienst ist, hat durch Vermittlung des dortigen zuständigen Adelsmannes wegen Kränklichkeit um seine Befreiung gebeten, sonst müßte er sterben. Der Richter hatte dem Adelsmann, den er weichlich schalt, geantwortet: Wenn er stürbe, wäre ein Wertloser weniger. Der Oberrichter hatten diesen Bescheid gebilligt.“ (S. 67)

Die Einzelfälle die Frenssen aufzählt sind fast immer eindeutig: Man sieht es den geschilderten Menschen äußerlich an, bzw. ihr Verhalten lässt zweifellos darauf schließen, dass sie „wertlos“ sind. Die Art des tatsächlich oder auch nur vorauszusehenden „Vergehens“ (A, D) ist dabei oft weniger ausschlaggebend als dessen „erblich“ bedingte Ursache: Was er diagnostiziert ist in der Regel „angeboren“ (A, D, H) und „gewohnheitsmäßig“ (E),, daher aus rassistischer Sicht unveränderbar. Die Strafen sind entsprechend, wie bei „unheilbar Kranken“ (F), klar: Der sofortige Tod (A), Sterilisation (C, D, E), auch meist verbunden mit (lebenslanger) Zwangsarbeit im Lager (D, E), bei der ein frühzeitiger Tod keineswegs ungewollt, sogar eher erwünscht ist (H). [Im späteren NS-Regime: „Vernichtung durch Arbeit“].
Auf der anderen Seite steht die Menschenzucht (G), mit der Verordnung zur Schwangerschaft (B). Frenssen verurteilt - im Gegensatz zur „bürgerlichen Gesellschaft“ jener Zeit nicht die Schwangerschaft von unverheirateten Mädchen und Frauen (so sie denn „gutes Erbe“ haben), die im NS-Staat später u.a. durch das sog. Lebensborn-Programm gefördert wurde.
An Umerziehung glaubt er aufgrund seiner biologistisch-rassistischen Ansichten wenig (C). Ziel sei die „Aufwertung“ der Bevölkerung durch Zuchtauswahl.

Was Gustav Frenssen hier ausführte ist viel früher Realität geworden, als er – und wohl die meisten anderen – es sich vorstellen konnten (nicht ab 1943, sondern schon ab 1933)). Obschon Frenssen „Vorland“ erst im Jahre 1937 veröffentlichte, zeigen sie doch wie weit gediehen seine menschenverachtenden Ansichten, bereits Anfang der 1920er Jahre gediehen waren. Frenssen ist zwar kein Vorläufer oder Vorbereiter solcher Ideen, die in und außerhalb der „Völkischen Bewegung“ schon Jahrzehnte früher ihre Heimat hatten, er hat sie aber aktiv gefordert und propagiert.